Nein, bei kleineren Glasschäden wie Rissen oder steinschlagartigen Schäden (zum Beispiel an der Windschutzscheibe des Autos) lassen sich die Glasschäden oft reparieren. In diesen Fällen ist kein Komplettaustausch des Glases und damit auch keine Notverglasung notwendig. Auch wenn der Glasbruch in einer innenliegenden Tür oder an einem Möbelstück vorgefallen ist, ist eine Notverglasung nicht notwendig. In diesen Fällen kann bis zur richtigen Reparatur gewartet werden.