Brandschutzverglasung vom Fachmann
Brandschutzverglasungen sind nichttragende Bauteile, i.d.R. bestehend aus einem oder mehreren lichtdurchlässigen Elementen, einem Rahmen, sowie Halterungen, Dichtungen und Befestigungsmitteln, die bestimmte Anforderungen an den Feuerwiderstand erfüllen.
Brandschutzverglasungen sind nicht abschließend technisch geregelt.
Das DIBt erteilt in diesem Bereich allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) für regelungsbedürftige Komponenten sowie allgemeine Bauartgenehmigungen für die Anwendung. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und allgemeine Bauartgenehmigungen können ggf. auch zusammen in einem Bescheid (sogenannter Kombi-Bescheid) erteilt werden.
Für die entsprechenden Produkte können auch Europäische Technische Bewertungen (ETA) ausgestellt werden.
Für die Zuordnung der Klassifizierung des Feuerwiderstandes zu bauaufsichtlichen Anforderungen gelten die einschlägigen Landesvorschriften entsprechend der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), Anhang 4, Abs. 13.
Die Prüfung und Klassifikation des Feuerwiderstandes erfolgt auf Grundlage von DIN 4102-13 bzw. DIN EN 13501-2 und DIN EN 1364-1.
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