Grundsätzlich ist bei einem Schadensfall der Versicherung gegenüber nachzuweisen, wer den Schaden verursacht hat. Die Glasversicherung (auch Glasbruchversicherung) ist eine eigenständige Sachversicherung, die normalerweise in Kombination mit einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung angeboten wird. Für welche Schäden die Glasbruchversicherung haftet, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Meist umfasst diese Glaseinbauten in:

  • Fenstern und Türen
  • Balkone
  • Brüstungen
  • Wände und Dächer
  • Duschkabinen

Andere häufig vorkommenden Glasschäden betreffen Bilder, Glasverkleidungen an Schränken und Vitrinen oder Sichtfenster an Öl-, Elektro- und Gasgeräten.

Für diese Schäden kommt eine Glasbruchversicherung meist nicht auf. In diesen Fällen lohnt es sich aber, die Haftpflichtversicherung zu kontaktieren. Wir reparieren den Glasbruch nicht nur schnell und unkompliziert, sondern sind Ihnen auch gern bei der Identifikation der Schadensursache behilflich. Außerdem beraten wir Sie, welche Versicherung im vorliegenden Fall greift und wie Sie eine Erstattung erwirken können.