Eine Schritt-für-Schritt Anleitung:

1. ACHTUNG: GEFAHR
Versuchen Sie nicht selbst zu reparieren!
Zerstörte Glasscheiben stellen durch dolchartige und scharfkantige Splitter ein hohes Verletzungsrisiko dar!

2. SCHADEN MELDEN!
Ist der Schaden durch einen Einbruch, Einbruchsversuch, Vandalismus oder Verkehrsunfall entstanden? Dann die Polizei unter 110 anrufen.

3. +49 157 726 063 05 ANRUFEN
Tag und Nacht sind wir für Sie im Einsatz, um die an Fenster, Schaufenster oder Türen entstandenen Glasschäden
– falls nötig, um professionell durch eine Notverglasung oder Notverschalung sicher zu verschließen und den Glasbruch zu entsorgen.
– aufgrund Verkehrssicherungspflicht und hoher Verletzungsgefahr ist eine Notverglasung bzw. Notverschalung bei den meisten Glasschäden zwingend notwendig. Bedenken Sie auch das erhöhte Einbruch Gefahr besteht und Ihre Versicherung bei einem Einbruch durch eine zerstörte Glasscheibe nicht haftet!

4. VERSICHERUNG INFORMIEREN
Am nächsten Werktag rufen Sie bei der zuständigen Versicherung an und melden Ihren Glasschaden. Sie erhalten in der Regel sofort eine Schadensnummer. Diese Schadensnummer und/oder Ihre Versicherungsnummer geben Sie entweder telefonisch oder über das Kontaktformular an uns weiter. Wir kümmern uns um den Rest indem wir den Kostenvoranschlag direkt zu der Versicherung senden und Ihren Glasschaden in Erstklassiger Handwerks Qualität reparieren.

5. DIE AUFREGUNG DARF NUN ABKLINGEN
Alles weitere übernehmen wir für Sie. Wir ersetzen Ihnen schnellstmöglich die gebrochene(n) Glasscheibe(n). Wenn Sie möchten, wird die Not- und/oder Reparatur Verglasung direkt mit der zuständigen Versicherung abgerechnet.